Teilnahmebedingungen bei Führungstouren

Allgemeine Grundsätze

Die geführten Touren dienen dazu, die Teilnehmer sicher in die Berge zu führen und ihnen das Wissen um das richtige Verhalten in den Bergen zu vermitteln.

Der Tourenleiter (Fachübungsleiter) kann Teilnehmer, deren Leistungsfähigkeit oder Ausrüstung er als nicht ausreichend einstuft, ausschließen. Während der Tour ist den Anweisungen des Tourenleiters Folge zu leisten.

Die Tour beginnt am verabredeten Treffpunkt und endet am vom Tourenleiter angegebenen Tourenpunkt. Ein Anspruch auf Erreichen des Zieles (Gipfel) besteht nicht.

Der Tourenleiter hat das Recht die Tour abzubrechen, wenn Witterung oder Verfassung der Teilnehmer dies erforderlich erscheinen lassen. Rücksichtnahme aufeinander, Beachtung der Anweisungen des Tourenführers, vor allem der Verbleib bei der Gruppe sollten als Selbstverständlichkeit gelten.

Teilnehmer, die sich während der Tour kurzfristig für eine andere Variante entscheiden, müssen sich unbedingt beim Tourenleiter abmelden!

Die Teilnahme an den Unternehmungen der Sektion Aichach ist für DAV Mitglieder grundsätzlich kostenlos. Unsere Tourenleiter sind allesamt ehrenamtlich tätig und erhalten auch keinen Unkostenausgleich.

Anfallende Kosten für Fahrt, Übernachtungen, Verpflegung etc., sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen.
Die Fahrten finden meist mit Privatfahrzeugen statt. Die Fahrtkosten werden anteilig auf die Teilnehmer umgelegt. Die Sektion empfiehlt - angepasst an die derzeitigen Spritpreise - 30 ct/km anzusetzen. Der verantwortliche Tourenleiter wird an der Umlage für die Fahrtkosten nicht beteiligt. Er kümmert sich aber darum, dass die Umlage gleichmäßig auf die Teilnehmer verteilt wird.

Der verantwortliche Tourenleiter ist derjenige, der die Tour ausgeschrieben und so-mit auch organisiert hat und diese führt. Tourenleiter ist nicht - falls mehrere Seilschaften oder Gruppen infolge von entsprechend großer Teilnehmerzahl gebildet werden - z.B. ein zusätzlicher Seilschafts-, Kletter- oder Gruppenführer.

Teilnehmer an Sektionsunternehmungen, die kein DAV-Mitglied sind, sind nicht über die DAV-Versicherung (ASS) abgesichert.

 

Besondere Hinweise für Wintertouren

Für die Durchführung von Schneeschuh- und Skitouren sind sichere Verhältnisse eine Grundvoraussetzung. Die Tourenleiter behalten sich deshalb vor, nach Abschätzung der zur Verfügung stehenden Informationen wie Schneelage, Lawinenlagebericht,
Wetterbericht, Auskünfte von Ortskundigen (z.B. Hüttenwart) usw., Touren je nach Gegebenheit (auch noch vor Ort) abzusagen, zu verschieben oder objektiv sicherere Ausweichziele vorzuschlagen.

In Gebieten, für die die Lawinenwarndienste die Stufe 4 oder 5 auf der Europäischen Gefahrenstufe ausgeben, werden generell keine Sektionstouren durchgeführt.

Die Mitnahme und Beherrschung eines funktionstüchtigen VS-Gerätes, einer Schaufel und einer Sonde sind Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an Wintertouren.

 

Besondere Hinweise zu Kletter-/Eis-/Hochtouren

Bei allen Touren der Klettergruppe gilt grundsätzlich ein Teilnehmer pro Führer.

Da nur eine kleine Anzahl von Führern zur Verfügung steht, ist eine frühzeitige Anmeldung nötig.

Grundsätzlich wird von allen Teilnehmern an Kletterfahrten erwartet, dass sie vorher an einer Fahrt in einen Klettergarten teilnehmen. Diese Fahrten werden zusätzlich zu den angebotenen Terminen in der Regel kurzfristig an den Freitagen in der Kletteranlage der Sektion ausgemacht.

Angestrebt wird, dass nach Bedarf und entsprechendem Zeitfenster mehr auch für Einsteiger geeignete Touren ins alpine Gelände unternommen werden. Vorschläge, Anregungen und Anmeldungen bitte an die Tourenleiter.